Hörmedien für Blinde und Sehbehinderte
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atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V.
Postfach 14 21
37 59 4 Holzminden
oder
atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V.
Dohnenstieg 10 A
37 59 4 Holzminden
Telefon: 05 53 1 / 71 53
Telefax: 05 53 1 / 71 51
Internet: www.blindenzeitung.de
E-Mail:
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Hörmedien für Blinde und Sehbehinderte
Der eingetragene Verein atz - Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde - ist eine Einrichtung der Blindenselbsthilfe, die Zeitungen, Zeitschriften und Informationsbroschüren hörgerecht aufarbeitet und im mp3-Format produziert. Die Aufnahmen können auf dem Smartphone, am Computer, oder mit einem mp3-fähigen CD-Player wiedergegeben werden. Zudem enthalten die Hörmedien eine Struktur im Daisy-Format, die eine Navigation innerhalb des Hörstückes ermöglicht, wie zum Beispiel die Auswahl eines bestimmten Kapitels. Dazu bedarf es aber eines speziellen Daisy-Abspielgerätes.
Sie müssen nur drei Bedingungen erfüllen, wenn Sie Hörerin oder Hörer bei der ATZ werden wollen:
· Sie sind blind oder stark sehbehindert.
· Sie sind bereit, einen geringen Kostenbeitrag zu zahlen.
· Sie senden alle Ton- und Datenträger zurück (einschließlich der Versandverpackung).
Mit folgender Ausnahme: Kauf-CDs aus dem ATZ-Infopool.
Dann können Sie bestellen.
Über das umfangreiche Repertoire an Zeitungen und Zeitschriften und über die Nutzungs- und Abonnement-Bedingungen können Sie sich auf der Internetseite informieren.
Stand 2018